Rückerstattung und Stornierung
Regelungen für redaktionelle und beratende Aufträge
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für Positionierungsdossiers, monatliche Branchenbriefings, Workshops und Redaktionsreviews. Physische Produkte, Abonnements von Software oder Versandware bieten wir nicht an.
Widerruf und Stornierung vor Leistungsbeginn
Stornieren Sie einen einmaligen Auftrag vor Beginn der Arbeit schriftlich (E-Mail genügt), erstatten wir gezahlte Beträge vollständig innerhalb von 14 Werktagen auf dasselbe Zahlungsmittel.
Nach Leistungsbeginn
Ist die Arbeit begonnen (z. B. Unterlagensichtung, Recherche, Workshop-Vorbereitung), erstatten wir den Anteil der noch nicht erbrachten Leistung. Bereits geleistete Stunden bzw. begonnene Arbeitsschritte werden anteilig berechnet und nicht erstattet.
Vollständige vs. teilweise Erstattung
- Vollständig: Storno vor Kick-off und ohne begonnene Recherche
- Teilweise: nach Kick-off, bemessen am Fertigstellungsgrad
- Keine Erstattung: fertig gelieferte und freigegebene Dossiers oder Reviews; bereits zugestellte Monatsbriefings
Nicht erstattungsfähig
Bereits zugestellte Briefing-Ausgaben, abgeschlossene Abschlussgespräche sowie von uns im Auftrag beschaffte Materialien (z. B. Fachpublikationen mit Beleg) sind nicht erstattungsfähig.
Anzahlungen
Anzahlungen werden bei Storno vor Beginn voll, danach anteilig verrechnet. Überzahlungen erstatten wir binnen 14 Werktagen.
Workshops: Umbuchung und Nichterscheinen
Termine können bis 5 Werktage vorher kostenfrei umgebucht werden. Bei Absage danach oder Nichterscheinen behalten wir 50 % des Workshop-Honorars ein, sofern kein Ersatztermin innerhalb von 30 Tagen vereinbart wird.
Monatliche Briefings
Kündigung mit Monatsfrist zum Monatsende. Für den laufenden Monat bereits erstellte Ausgaben werden nicht rückerstattet.
Verfahren
Senden Sie Rückerstattungsanfragen an redaktion@wisenetlab.digital unter Angabe von Auftrag und Rechnungsnummer. Bearbeitung in der Regel innerhalb von 10 Werktagen; Auszahlung innerhalb von weiteren 14 Werktagen nach Bestätigung.
Ausnahmen
Bei von uns zu vertretender Nichtleistung erstatten wir den betroffenen Betrag vollständig. Höhere Gewalt kann Fristen verschieben, ohne Anspruch auf Zusatzentschädigung zu begründen.